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Immer wieder erleben wir es, daß sich neue Händler anmelden, die denken, die 25,00 EUR anteilige Lizenzgebühr aufgrund der neuen Verpackungsverordnung (siehe FAQ-Seite), seien eine von uns erhobene Gebühr, die wir "erfunden" haben oder es handele sich hierbei um eine Drop-Shipping-Gebühr. Dem ist nicht so.
Seit dem 01.01.09 ist jeder Händler, der Verpackungsmaterial in Umlauf bringt, gesetzlich dazu verpflichtet, sich einem Entsorgungsunternehmen anzuschließen und die von ihm in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Material (Pappe, Kunststoff...) und Gewicht zu erfassen. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar.
Die anteilige Lizenzgebühr VPV gilt immer vom 1. Januar bis 31. Dezember und wird im nächsten Jahr erneut fällig. Dieser Gebührenanteil ist bei uns auch dann zu zahlen, wenn Sie selbst an ein Entsorgungsunternehmen angeschlossen sind, da Sie die von uns in Umlauf gebrachten Verpackungen nicht selbst erfassen können.
Da wir keine Listen für jeden einzelnen Händler führen können, wieviel Verpackungsmaterial wir für diesen in Umlauf bringen, haben wir eine Pauschale von 21,01 EUR netto bzw. 25,00 EUR brutto festgesetzt, die jeder Händler beim ersten Drop-Shipping-Auftrag im laufenden Jahr zu zahlen hat, egal wieviel oder wenig Verpackungsmaterial wir für diesen Händler in Umlauf bringen.
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